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Progressionsvorbehalt
(recht.oeffentlich.steuer)
    

Mit Progressionsvorbehalt wird eine steuerrechtliche Regelung bezeichnet, dergemäß bestimmte steuerfreie Einkünfte zwar nicht der Einkommensteuer unterliegen aber bei der Festlegung der Höhe Steuersatzes für die Übrigen Einkünfte berücksichtigt werden.

Beispiel: A hat ein steuerpflichtiges Einkommen von 30.000,- im Jahr. Dieses wäre entsprechend der Grundtabelle mit 19 % zu versteuern. A erhält darüber hinaus Altersteilzeitzulage die unter Progressionsvorbehalt steht i.H.v. 8.000,- pro Jahr. D.h. die 8.000,- werden zwar nicht versteuert, führen aber dazu, dass die 30.000,- nach dem auf 38.000,- anwendbaren Steuersatz mit 22 % versteuert werden.

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