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Presseausweis
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.presse)
    

Mit Presseausweis wird ein Dokument bezeichnet, das den Inhaber als Journalisten ausweist und ihm Vergünstigungen beim Zugang zu Informationen und Veranstaltungen verschafft.

Wer einen Presseausweis ausstellen darf, bestimmt das Bundesministerium des Inneren. Im Moment sind zugelassen:

  • Deutscher Journalistenverband (DJV)
  • ver.di/dju
  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Alle anderen Anbieter von Presseausweisen stellen nicht den amtlichen Presseausweis, sondern Phantasieausweise aus. Das schließt allerdings nicht aus, dass diese Ausweise bei lascher Kontrolle auch vereinzelt anerkannt werden.

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