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Persilschein
(recht.geschichte.20)
    

Mit Persilschein wurde in der Nachkriegszeit umgangssprachlich der von den alliierten Besatzungsbehörden ausgestellter Nachweis bezeichnet, der dem in dem Nachweis Bezeichneten bescheinigte, den Anforderungen des Entnazifizierungsgesetzes zu genügen.

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