Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Peepshow/Peep-Show
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.gewo)
    

Mit Peep-Show wird eine Einrichtung bezeichnet, bei der sich Menschen (vorwiegend Frauen) vor zahlendem Publikum nackt präsentieren. Peep-Shows fallen als Schaustellung von Menschen unter § 33a GewO und sind daher genehmigungspflichtig. In Deutschland ist durch Urteil entschieden worden, dass die Präsentierenden Sichtkontakt zum Publikum haben müssen. Begründet wurde dies mit der Menschenwürde der Präsentierenden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: