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Parlamentsvorbehalt
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Parlamentsvorbehalt wird der Grundsatz bezeichnet, dass das Parlament in bestimmten Bereichen gehindert ist, seine Befugnisse zu delegieren und dass es daher unmittelbar selbst die erforderlichen Regelungen treffen muss. Siehe auch unter Wesentlichkeitstheorie.

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