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parlamentarische Staatssekretäre
(recht.oeffentlich.staat)
    

Parlamentarische Staatssekretäre sind vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannte Sekretäre zur Unterstützung eines Ministers. Sie leisten einen Amtseid und können jederzeit auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidnten wieder entlassen werden. Sie werden auf jeden Fall entlassen, wenn die Amtszeit des zuständigen Bundesministers endet.

Von den parlamentarischen Staatssekretären sind die Staatssekretäre zu unterscheiden.

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