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parlamentarischer Geschäftsführer
(recht.oeffentlich.staat)
(GND: 4597823-2)
    

Als parlamentarischer Geschäftsführer wird der Abgeordnete bezeichnet, der die Geschäfte einer Fraktion im Bundestag führt, d.h. sie im Verhältnis zum Parlament um die Belange der Fraktion kümmert.

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