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öffentlich private Partnerschaft (ÖPP)
(recht.öffentlich.verwaltung.at)
(engl. public private Partnership (PPP) )
    

Von einer öffentlich privaten Partnerschaft spricht man, wenn der Staat hoheitliche Aufgaben in Zusammenarbeit mit von ihm unabhängigen Privatunternehmen durchführt. D.h. der Staat beschränkt sich nicht darauf private Unternehmen mit der Durchführung bestimmter Projekte zu beauftragen, sondern beteiligt sie indem er ihnen einen Teil der Kosten und einen Teil der erwarteten Gewinne abgibt.

Beispiel: Der Freistaat Sachsen hat die Bilfinger Berger AG mit der Planung, dem Bau und der Finanzierung des Justizzentrums in Chemnitz beauftragt. Nach Fertigstellung wird das Zentrum, das im Eigentum des Freistaats Sachsen steht, 20 Jahre lang von Bilfinger und Berger betrieben.

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