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Notar, Fremdsprache
(recht.)
    

"Allgemein wird bei Unterschriftsbeglaubigungen in einer dem Notar nicht verständlichen Fremdsprache auch ein Vermerk empfohlen, dass der Notar die Sprache der Urkunde nicht versteht, unter der die Unterschrift beglaubigt wurde (und dass er daher deren INhalt nicht prüfen konnte)". (DNotI-Report 19/2008).

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