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Normadressat
(recht.methode)
    

Mit Normadressat wird der Personenkreis bezeichnet, an die sich die Regelung eines Gesetzes (= einer Norm) richtet, dessen Verhalten durch das Gesetz geregelt werden soll.

Beispiel: Normadressat des Strafrechts sind alle Einwohner Deutschlands einschließĺich juristischer Personen. Normadressat des Handelsrechts sind alle Kaufleute.

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