slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Nachbar, Baurecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Nachbar i.S.d. Baurechts wird jeder dinglich an einem Grundstück Berechtigte bezeichnet, der möglicherweise durch ein Vorhaben in seinen subjektiven Rechten verletzt wird. Nur obligatorisch Berechtigte wie z.B. Mieter werden daher vom Nachbarbegriff nicht erfasst.

Für weiteres siehe unter Nachbarschutz im Baurecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Nachbarschutz, Baurecht Werbung: