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Artikel Diskussion (1)
mutatis mutandis
(recht.allgemein)
    

Mutatis mutandis (lat.) ist der Begriff für "nach den notwendigen Änderungen". Beispiel: "Die Auslegungsregeln der Wiener Vertragsrechtskonvention, die für das EPÜ gälten, seien deshalb nur mutatis mutandis anzuwenden."

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