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Münzhoheit/Münzregal
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Münzhoheit bezeichnet man das dem Staat zustehende Recht über die Prägung und Ausgabe von Münzen entscheiden zu dürfen.

Mit Münzregal bezeichnet man das vom Staat aufgrund der Münzhoheit verliehene Recht Münzen prägen und ausgeben zu dürfen.

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