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Mehrparteienstaat/Einparteienstaat
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Mehrparteienstaat wird ein Staat bezeichnet in dem im Parlament mehrere Parteien vertreten sind. Der Gegenbegriff ist der Einparteienstaat, in dessen Parlament, soweit man dann noch davon reden kann, nur eine Partei vertreten ist.

Beispiele: Mehrparteienstaaten sind alle europäischen Staaten. Ein Einparteienstaat war effektiv die DDR in der es neben der SED nur sog. Blockparteien gab, die faktisch den Kurs der SED nachvollzogen und keine politische Alternative boten. Aktuell sind China und Nordkorea Beispiele für einen Einparteienstaat.

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