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maxem.de-Urteil
(it.recht)
    

Am 26.6.2003 hat der BGH im Fall Maxem gegen Maxem entschieden, daß der Träger eines Namens ein besseres Recht an einer Domain hat als der Träger eines Pseudonyms. Der obsiegende Rechtsanwalt (RA) hatte 1998 geklagt um unter maxem.de seine Kanzlei zu präsentieren.

Später teilten sich die Domain ein Dipl. Ing. und der ehemalige Beklagte. Vermutlich hat der RA vergessen einen Disputeeintrag zu stellen.

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