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Mandat, Niederlegung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Von einer Niederlegung des Mandats spricht man, wenn ein Rechtsanwalt das Mandantsverhältnis kündigt. Eine solche Kündigung ist jederzeit gemäß § 627 Abs. 1 BGB möglich, sie darf aber nicht zur Unzeit erfolgen.

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