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Lobbyist/Lobbyismus/lobbying
(recht.allgemein)
    

Als Lobbyist wird ein der Vertreter einer privaten Interessengruppe bezeichnet, der versucht die Politik eines Staates durch Einflussnahme auf die entscheidenden Politiker im Sinne seiner Interessengruppe zu beeinflussen. Als Lobbyismus wird entsprechend die Tätigkeit eines Lobbyisten bezeichnet.

Der Lobbyismus ist im Rahmen einer Demokratie problematisch, da er auf für das Volk undurchsichtige Weise Entscheidungsprozesse beeinflusst und Entscheidungen zum Wettkampf zwischen der Werbekraft und damit der Finanzausstattung der konkurrierenden Verbände werden läßt. Weiterhin führt erfolgreicher Lobbyismus dazu, dass eine einzelne Interessengruppen auf Kosten des Gemeinwohls bevorzugt werden.

Die Bezeichnung kommt von dem englischen Wort Lobby (= Wandelhalle des Parlaments), als dem Platz, an dem Interessenvertreter den Erstkontakt zu Politikern aufnehmen können.

Beispiel (fiktiv): Der Verband B vertritt die Interessen aller Automobilunternehmen. Der Gesetzgeber will ein Gesetz zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen erlassen. Da die Autoindustrie fürchtet, ein solches Gesetz könnte den Absatz von Sportwagen gefährden, beginnt der Verband durch Veranstaltungen, Broschüren und Einzelgespräche mit Abgeordneten auf die geringe Wirkung eines solchen Gesetzes für die Umwelt und auf den großen Einschnitt in die Freiheit der Bürger hinzuweisen. Zugleich beginnt der Verband A, der sich für die Umwelt einsetzt, mit Veranstaltungen, um die Abgeordneten von der Wichtigkeit der Geschwindig­keitsbegrenzung für die Umwelt zu überzeugen. Im Ergebnis gelingt es dem Verband B, der mehr Geld für eindrucksvolle Werbung zur Verfügung hat, genügend Abgeordnete zu "überzeugen", so dass das Gesetz nicht zustande kommt. Damit wurde im Ergebnis der demokratische Abwägungsprozess durch die größere Werbekraft des Verbandes B und nicht durch eine Interessensabwägung entschieden.

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