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Limbach-Kommission
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Mit Limbach-Kommission wird die unter dem Vorsitz der Ex-Bundesverfassungsgerichts-Präsidentin Jutta Limbach tagende "Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" bezeichnet.

Die Kommission hat die Aufgabe als Schiedsgremium über streitige Rückgabeansprüche von Eigentümern oder ehemaligen Eigentümern von Kunstgütern bzw. deren Erben zu entscheiden, die Besitz oder Eigentum an diesen Kunstgütern während der nationalsozialistischen Diktatur unfreiwillig verloren haben, soweit sich die Kunstgüter heute in öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, wie z.B. Museen, befinden. Die Kommission wurde 2003 von Bund, Ländern und Gemeinden eingesetzt.

Eine Anrufung der Kommission ist nur möglich, wenn beide Seiten, d.h. Anspruchsteller und heutige Besitzer des Kunstwerks damit einverstanden sind.

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Auf diesen Artikel verweisen: Restitutionsansprüche bei NS-Raubkunst Werbung: