slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
lex contractus
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.ipr)
    

Mit lex contractus wird das auf einen Vertrag anwendbare Recht bezeichnet. Insbesondere bei internationalen Verträgen stellt sich die Frage, welches Recht auf einen Vertrag anwendbar ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: