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lex causae
(recht.zivil.materiell.ipr und recht.allgemein.latein)
    

Als lex causae (lat.) wird im internationalen Privatrecht das Recht bezeichnet, dass das zuständige Gericht für die Entscheidung in der Sache zu Grunde zu legen hat. Davon abzugrenzen ist die lex fori.

Beispiel: Werden zwei in Deutschland lebende Italiener geschieden so ist die lex causae nach dem die Sache materiellrechtlich entschieden wird, das italienische Recht. Das Verfahren richtet sich dagegen nach der lex fori, d.h. deutschen Prozessrecht.

Es ist denkbar, dass lex fori und lex causae das Gleiche Recht bezeichnen.

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