slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)
Lehrfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte.art5)
    

Inhalt
             1. Schutzbereich

1. Schutzbereich

Die Lehrfreiheit ist ein Unterfall der Wissenschaftsfreiheit. Geschützt ist die Lehrtätigkeit an Hochschulen. Nicht dazu gehört die Lehrtätigkeit an Schulen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: