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Lawlord
(recht.allgemein.ausland)
    

Im englischen Rechtssystem ein auf Lebenszeit in das Oberhaus berufener Richter. Die Gesamtheit der Lawlords ist die oberste Instanz der engl. Rechtsprechung.

Da sie als Oberhausmitglieder gleichzeitig Aufgaben der gesetzgebende Gewalt wahrnehmen, liegt hier eine Durchbrechung der Gewaltenteilung vor.

Allerdings ist eine Reform dieses Systems geplant.

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