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lastenfrei/lastenfreier Erwerb
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Davon dass eine Sache lastenfrei ist, spricht man, wenn an der Sache keine Rechte Dritter bestehen.

Beispiel: Ein Hausgrundstück ist lastenfrei, wenn darauf keine Hypotheken, Grundschulden, Vorkaufsrechte, Grundienstbarkeiten usw. ruhen.

Vom lastenfreien Erwerb spricht man, wenn eine an sich mit Rechten Dritter belastete Sache gutgläubig erworben und dadurch frei von Lasten wird.

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