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Landkreis/Kreis
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Die Kreise sind Gemeindeverbände, zur Wahrnehmung von Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden hinausgehen (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 HKO). Zugleich bilden sie die Bezirke der unteren Behörden der allgemeinen Landesverwaltung (§ 1 Abs. 2 HKO).

Nicht zu einem Kreis gehören die kreisfreien Städte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Staat/staatlich * Kommunen * Kreis * Hessische Landkreis Ordnung (HKO) * Arbeitslosengeld II (ALG II) * Zweckverband/Freiverband Werbung: