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Landesherrschaft
(recht.geschichte)
    

Mit Landesherrschaft wird im 1. deutschen Reich die staatsähnliche Herrschaft der Reichsstände und Reichsritter über ihr Gebiet bezeichnet. Die Landesherrschaft stand in Konkurrenz zur Herrschaft des Kaisers. Man sprach auch davon, dass der Landesherr auf seinem Gebiet Kaiser sei (vgl. Dux Cliviae imperator est in ducatu suo)

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