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Kumulativvorsatz/dolus cumulativus
(recht.straf.at)
    

Von Kumulativvorsatz spricht man, wenn der Täter in Kauf nimmt, dass er durch eine Handlung mehrer Tatbestände verwirklicht. Bleibt ein Erfolg aus ist insoweit eine Strafbarkeit wegen Veruchs gegeben.

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