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Konventionalscheidung/einverständliche Scheidung
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Von Konventionalscheidung (= einverständliche Scheidung) spricht man bei einer Scheidung, die allein auf dem gegenseitigen Einverständnis der Ehegatten beruht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ehescheidung * Zerüttungsprinzip/Verschuldensprinzip Werbung: