slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kompromiss
(recht.allgemein)
    

Mit Kompromiss wird eine Übereinkunft zwischen zwei streitenden Standpunkten bezeichnet. Im Zivilrecht wird der Kompromiss mit einem Vergleich umgesetzt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: