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kommunal
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Als kommunal werden die örtlichen Verwaltungsangelegenheiten bezeichnet die von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (= Kommunen) wahrzunehmen sind. Dem gegenüber stehen die staatlichen Angelegenheiten die vom Bund oder den Ländern wahrzunhemen sind.

Ein kommunale Angelegenheit ist z.B. Müllentsorgung. Eine staatliche Angelegenheit der Länder dagegen die Polizeiorganisation und eine staatliche Angelegenheit des Bundes die Bundeswehr.

Siehe auch unter kommunale Selbstverwaltung.

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