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Jahresabschluss
(recht.)
    

Mit Jahresabschluss wird gemäß § 242 Abs. HGB die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung bezeichnet. Der Jahresabschluss wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Geschäftsjahr/Rumpfgeschäftsjahr * Prinzipalgeschäft * Schlussbilanz Werbung: