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i.V.m.
(recht.allgemein)
    

I.V.m. ist die Abk. für in Verbindung mit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsschutz/Arbeitsschutzrecht/Betriebsschutz/Arbeitszeitschutz * Wer will was von wem woraus? Werbung: