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Inzidente Normenkontrolle
(recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Von inzidenter Normenkontrolle spricht man, wenn die Rechtmäßigkeit einer Norm nur mittelbar als Voraussetzung für die Entscheidung in einem Verfahren über eine andere Rechtsfrage, überprüft wird. Beispiel: Jemand wehrt sich gegen das Abhören seiner Wohnung. Bei der Frage, ob die Anordnung rechtmäßig war, wird die gesetzliche Grundlage für das Abhören auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft.

Gegenbegriff: Prinzipale Normenkontrolle.

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