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insolventer Erbe
(recht.notar.erb)
    

Ist der Erbe absehbar insolvent können die Erblasser durch Anordnung einer Vor-/Nacherbfolge und gleichzeitige Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlass vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters bewahren und dem Nacherben, z.B. einem Enkel, sichern. Dem Testamentsvollstrecker müssen Verwaltungsanweisungen dahingehend erteilt werden, dass er dem Vorerben nur soviel zuwendet, dass die Pfändungsgrenzen nicht überschritten werden.

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