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Inquisitionsprozess
(recht.straf.prozess und recht.geschichte.ma)
    

Inhalt
             1. Strafprozessrecht
             2. Rechtsgeschichte

1. Strafprozessrecht

Mit Inquisitionsprozess wird ein Strafprozess bezeichnet, bei dem die gerichtliche Strafverfolgung nicht durch den Verletzten sondern vom Staat betrieben wird. Siehe auch unter Inquisitionsprinzip. Gegenbegriff ist der Akkusationsprozess.

2. Rechtsgeschichte

Mit Inquisition werden auch die im Mittelalter begonnen und bis in die Neuzeit von der katholischen Kirche unter Anwendung von Folter durchgeführten Prozesse bezeichnet, mit denen Ketzer und Hexen bestraft wurden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Akkusationsprozess * Inquisitionsprinzip Werbung: