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Immobilienkaufvertrag, Notarkosten
(recht.notar.grundstuecksrecht)
    

Kaufvertrag

  1. 2,0 aus Gegenstandswert Kaufpreis
  2. 0,5 Treuhandsgebühr je Auftrag aus Valuta des abzulösenden Rechts
  3. 0,5 Vollzugsgebühr (z.B. Einholung Genehmigung vertretener Beteiligter; Genehmigung durch Betreuuungsgericht) => entsteht nur einmal
  4. 50,- max 250,- für "einfache" Vollzugstätigkeiten (z.B. Einholung Verzicht Vorkaufsrecht Gemeinde).
  5. 0,5 Betreuungsgebühr (Überwachung Kaufpreiszahlung) entsteht nur einmal

Grundschuld

Es kommen für die Eintragung der Vormerkung, Eigentum und Grundschuld noch Gerichtskosten hinzu.

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