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Hundesteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Hundesteuer wird eine von den Gemeinden festgesetzte (= Gemeindesteuer) an das Halten eines Hundes geknüpfte Steuer bezeichnet. Der Steuersatz liegt regelmäßig zwischen 30,- Euro und 500,- Euro im Jahr je nach Gemeinde und Hundeart. Viele Gemeinden knüpfen an das Halten eines gefährlichen Hundes eine höhere Steuer.

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Auf diesen Artikel verweisen: Listenhunde/Gefährlichkeitsvermutung * örtliche Steuer Werbung: