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§ 21 HGB
(gesetz.hgb.buch-1.abschnitt-3)
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Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 2 PartGG Name der Partnerschaft Werbung: