Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Heranwachsender/Jugendlicher
(recht.straf.prozess.jgg)
    

Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer das 18. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 JGG).

Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer das vierzehnte aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 JGG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Strafbefehl * Strafbefehl * Jugendstrafrecht * Jugendstrafrecht Werbung: