slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Hausnummer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Hausnummer wird eine für jedes an einer Straße gelegene Haus eindeutige Nummer bezeichnet. Die Hausnummer wird in Hessen vom Bürgermeister vergeben. Eine Pflicht zur Anbringung der Nummern am Haus ist in der Regel in einer Gemeindesatzung festgelegt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: