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Haushaltsvorstand
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
(engl. head of household )
    

Mit Haushaltsvorstand i.S.d. Wohngeldsondergesetzes wird das Familienmitglied bezeichnet, das den größten Teil der Unterhaltskosten für die zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder trägt.

Beispiel: Frau Müller ist Rechtsanwaltsgehilfin, Herr Müller ist zur Zeit arbeitslos. Das Gehalt von Frau Müller und das Arbeitslosengeld II von Herrn Müller fließen vollständig in die Finanzierung des gemeinsamen Haushalts. Haushaltvorstand ist in diesem Fall Frau Müller, da sie den größten Teil des Unterhalts bestreitet.

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