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Halterhaftung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Halterhaftung wird die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters eines Fahrzeugs oder eines Tieres für einen durch das Fahrzeug oder Tier verursachten Schaden bezeichnet. Für weiteres siehe unter Gefährdungshaftung.

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