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Gewinnabschöpfung/Vorteilsabschöpfung
(recht.straf.at)
    

Mit Gewinnabschöpfung (= Vorteilsabschöpfung) wird der Einzug eines Gewinns/Vorteils bezeichnet, den ein Straftäter durch seine Straftat erlangt hat.

Beispiel: Die D-GmbH erzielt durch betrügerisch erhöhte Abrechnungen einen Gewinn von 2.000.000,- der noch in ihrem Vermögen vorhanden ist. Dieser Gewinn wird nach Verurteilung des Geschäftsführers im Rahmen der Vorteilsabschöpfung vom Staat eingezogen und soweit möglich an die Opfer zurück verteilt.

Ausdruck des Gedankens der Gewinnabschöpfung sind der Verfall und im weiteren Sinn auch die Einziehung.

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