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Gewerbeaufsicht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Gewerbeaufsicht, wird die Behörde bezeichnet, die gemäß Gewerbeordnung die staatliche Aufsicht über die Gewerbebetriebe, z.B. hinsichtlich Einhaltung Arbeitsschutzbestimmungen, ausübt. Dabei sind der Gewerbeaufsicht sowohl durch den Bund als auch die Ländern Aufgaben übertragen worden.

Weit gefasst fallen unter Gewerbeaufsicht auch die gesamten anfallenden Verwaltungaufgaben, wie Gewerbezulassung oder Gewerbeuntersagung.

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