slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Generalstände/Etats generaux
(recht.geschichte.14)
    

Als Generalstände wurden in Frankreich die drei Stände bezeichnet, deren Abgeordnete erstmals 1302 von Philipp dem Schönen als "öffentliche Meinung" zur Unterstützung in seinem Streit mit Papst Bonifacius VIII. einberufen wurden. Die Aufgabe der Generalstände war dann die Beratung und Entscheidung in bestimmten Staatsfragen, wie z.B. der Bewilligung von Steuern.

Zu den Generalständen zählten damals Adel, Geistlichkeit und der sog. Dritte Stand (= städtisches Bürgertum und freie Bauern).

Von 1614 bis 1789 wurden die Generalstände nicht mehr einberufen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Philipp IV. (der Schöne), Frankreich Werbung: