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Flash-Mob Aktion
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Als "Flash-Mob"-Aktion (engl. Blitzauflauf) wird im Arbeitskampf im Einzelhandel eine Aktion bezeichnet, bei der die Gewerkschaft dazu aufruft in den bestreikten Filialen den Kassenbetrieb durch den massenhaften Kauf von Pfennigartikeln oder das Stehenlassen von vollen Einkaufswagen lahm zu legen.

Das LAG Berlin-Brandenburg geht davon aus, dass Flash-Mob Aktionen im Einzelhandel von der Kampfmittelfreiheit umfasst und damit zulässig sind.

Flash-Mob Aktionen sind grundsätzlich auch in anderen Branchen mit Kundenverkehr denkbar.

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