slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Filiation
(recht.allgemein.latein)
    

1. Mit Filiation bezeichnet man die Abstammung bzw. Nachweise über die Abstammung einer Person (Z.B. Geburtsschein).

2. Mit Filiation wird auch die Gliederung des Staatshaushaltes bezeichnet

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: