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EU-Kommission
(recht.eu)
    

Mit EU-Kommission wird das aus Vetretern der Mitgliedsländern (sog. EU-Kommissaren) zusammengesetzte Gremium bezeichnet, das das Exekutivorgan, d.h. die "Regierung" der europäischen Union bildet. Aufgabe der Kommission ist daher insbesondere die Umsetzung der Rechtsakte (Richtlinien/Verordnungen). Darüber hinaus hat sie auch das alleinige Recht Vorschläge für neue Gesetze zu unterbreiten.

Die Kommissare werden von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsländer ernannt und abberufen. Für den aktuellen deutschen Kommissar siehe hier.

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Auf diesen Artikel verweisen: Datenschutzstellen/Datenschutzbeauftragte * Kartellverfahren * Haushaltsdefizit/Defizitquote * Europäische Agentur für Netzwerk- und Informationssicherheit (ENISA) * Bundesregierung während der 17. Wahlperiode * Defizitverfahren * Governmental Advisory Committee (GAC) * Europäische Union, Organe Werbung: