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Ersatzerben
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Ersatzerben sind von Nacherben zu unterscheiden. Der Ersatzerbe kommt nur zum Zug wenn der Erbe als Erben wegfällt:

Sollte ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfallen, bestimmen wir als Ersatzerben

Vor dem Erbfall meint in erster Linie Vorversterben, nach dem Erbfall meint Ausschlagung.

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