slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Erbzins
(recht.geschichte)
    

Mit Erbzins wurde eine auf einem Grundstück liegende ewige Abgabe bezeichnet. Meistens in Gegenleistung für ein entsprechendes Nutzungsrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: