|
Die im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich
Sicherungsmaßnahmen können bei den Gerichten dieses Staates auch dann beantragt werden, wenn
für die Entscheidung in der Hauptsache nach dieser Verordnung die Gerichte eines anderen
Mitgliedstaats zuständig sind.
Werbung:
| |